Lebenserwartung

Für jede Person oder jedes Objekt wird eine bestimmte Zeit der Existenz angenommen, bzw. eine bestimmte Lebensdauer erwartet. Da diese Erwartung im Einzelfall einen prognostizierten Wert für die Zukunft darstellt und er je nach Ort, Zeitpunkt, bisherigem Alter und den angesetzten Zukunftserwartungen stark schwanken kann, wird in der Regel von der Vergangenheit mit Hilfe von  statistischen Hilfsmitteln (Durchschnittswert) wie Sterbetafeln und typischen Lebensdaueraufstellungen für Gebäude abgeleitet. Bei Gebäuden wird noch zusätzlich in die  wirtschaftliche und technische Lebensdauer unterschieden, welche teilweise stark voneinander abweichen kann. In der Grundstücksbewertung spielt die Lebenserwartung sowohl von Menschen, als auch von Gebäuden eine große Rolle. So ist das erwartete Alter eines auf Lebzeiten bestellten Nießbrauchberechtigten für die Ermittlung des Wertes des Nießbrauchs ebenso bedeutend, wie das erwartete Alter eines Gebäudes für die Ermittlung des Gesamt-Grundstückswertes. Während einem Grundstück ein „ewiges“ Leben unterstellt wird, so wird dem jeweiligen aufstehenden Gebäude eine bestimmte Gesamt-Lebenserwartung unterstellt, welche in (bisheriges) Lebensalter und Restnutzungsdauer zerfällt.