Leibgedinge

Eine Leibgedinge ist ein dinglich abgesichertes Versprechen bestimmter Leistungen, das der lebenslangen persönlichen Versorgung des Berechtigten dient. Insbesondere bei landwirtschaftlichen Übergabeverträgen ist eine lebenslange Versorgung des Übergebenden durch den Übergeber als Gegenleistung üblich. Eine Leibgedinge wird durch Vertrag oder letztwillige Verfügung zugesichert. Die Bestellung kann wegen des sachrechtlichen Typenzwangs nur mittels der im BGB vorgesehen Rechtsformen erfolgen. Ein Anspruch auf Verpflegung kann z.B. als Reallast, ein monatlicher Geldbetrag als Rentenschuld, ein Wohnrecht als beschränkt persönliche Dienstbarkeit bestellt werden. Auch eine Ausgestaltung als Nießbrauch ist denkbar und wird insbesondere bei der vorweggenommenen Erbfolge häufig angewendet. Der Begriff deckt sich weitgehend mit dem Altenteil.