Leibrentenbarwertfaktoren

Leibrentenbarwertfaktoren werden zur Ermittlung des Barwertes von Nießbrauchrechten, Wohnungsrechten, an die Lebenserwartung des Berechtigten gebundene Reallasten oder Altenteilsrechten und Pflegeverpflichtungen, so genannten Leibgedingen, benötigt.

Für sämtliche an das Leben einer Person gebundene Rechte dürfen keine Zeitrentenbarwertfaktoren, sondern nur Leibrentenbarwertfaktoren zum Einsatz kommen.

Denn nur diese berücksichtigen neben der üblichen Lebenserwartung auch das Risiko der Überlebenswahrscheinlichkeit.