Liebhaber

In Bezug auf ein Immobilien Objekt bezeichnet man Interessenten und Eigentümer als Liebhaber, deren besondere Affinität zu diesem Objekt zu einer subjektiven Bewertung führt, die normalerweise nicht im allgemeinen Geschäftsverkehr anzutreffen ist (Affektionswert). Im Erwerbsfall stellen die von „Liebhabern“ bezahlten Objektpreise nicht selten Ausreißer dar, die wegen der Ungewöhnlichkeit der Interessenten-Objekt-Beziehung als Referenzpreise zur Verkehrswertableitung ungeeignet sind. Im Gegensatz zum Liebhaber von Antiquitäten und Kunstgegenständen, der sich noch durch eine Sammlerleidenschaft auszeichnet, ist bei Immobilienobjekt-Liebhaber dieses Merkmal im Normalfall nicht anzutreffen.