Mangel

Allgemein bezeichnet ein Mangel, jede nicht unerhebliche Abweichung von einem „Ist-Zustand“ zu einem „Soll-Zustand“. Maßstab hierfür ist vertraglich oder gesetzliche Beschaffenheit einer Sache oder Mietsache.

Ein Mangel ist unerheblich, wenn er leicht erkennbar und schnell kostengünstig beseitigt werden kann.