Neuordnungswert

Der Neuordnungswert ist der im städtebaulichen Entwicklungsberiechen bezeichnete Wert, der sich durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches für die Grundstücke ergibt. Der Neuordnungswert entspricht dem Endwert des Sanierungsrechts. Im Hinblick darauf, dass keine Erschließungsbeiträge und Kostenerstattungsbeiträge für naturschutzrechtliche Maßnahmen nach BauGB in städtebaulichen Entwicklungsbereiche erhoben werden, ist der Neuordnungswert Erschließungs- und Kostenerstattungsbeitragsfrei, in der Regel aber Kanal(KAG-)beitragsfrei, da im städtebaulichen Entwicklungsbereich die Beträge für Erschließungsanlagen nach dem Landesrecht erhoben werden.