Notweg
Der Notweg beschreibt das Stückchen Land, das dem Nachbarn zur ordnungsgemäßen Benutzung fehlt. Der Eigentümer muss die Nutzung des Nachbarn über diesen Notweg dulden.
Dieses muss nicht im Grundbuch eingetragen werden und gehört per Gesetz zu den privatrechtlichen Beschränkungen und wird nur als absolut letztes Mittel in Betracht gezogen.