Offene Bauweise
In einem Bebauungsplan kann die Bauweise eines Gebäudes als offene bzw. als geschlossene Bauweise festgesetzt werden.
In der offenen Bauweise werden die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand als Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Hausgruppen errichtet.
Die Länge der genannten Haustypen darf höchstens 50 m betragen. Im Bebauungsplan können weiterhin Flächen festgesetzt werden, auf denen nur Einzelhäuser, nur Doppelhäuser, nur Hausgruppen oder nur zwei dieser zulässig sind. Bei der offenen Bauweise sind in der Regel seitliche Abstandsflächen einzuhalten.
Entsprechende Regelungen zur Bauweise finden sich in § 22 BauNVO. Die Darstellung in den Bebauungsplänen erfolgt gem. Planzeichenverordnung (PlanZV) mit Hilfe des folgenden Symbols: o