Ortsüblichkeit

Eine Ortsüblichkeit wird unterstellt, wenn es im Geschäftsverkehr an einem zu betrachtenden Ort, zu der betrachteten Zeit (Zeitraum) und unter gewöhnlichen Umständen in einer Vielzahl von Fällen tatsächlich „so“ gehandhabt wird. Im Bereich der Grundstückswertermittlung findet die Ortsüblichkeit hauptsächlich bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete sowie auch bei den ortsüblichen Lageverhältnissen Anwendung.


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