Pachtpreis

Der Pachtpreis umfasst alle vom Pächter an den Verpächter zu zahlenden Pachtbeträge. Diese bestehen aus dem eigentlichen Pachtzins für die Überlassung des Pachtobjekts sowie der entsprechend der Vereinbarungen an den Verpächter zu zahlenden (zu erstattenden) Pachtnebenkosten. Der Pachtpreis in diesem Sinne entspricht der vom Pächter zu zahlenden Barpacht.

Für den Pächter ergibt sich unter Hinzurechnung der von ihm im Übrigen zu erbringenden Leistungen, wie z.B. Gebäudeunterhaltung und Unterhaltung von Drainagen, Wegen und Zäunen, die Bruttopacht.