Rechtsverlust
Unter Rechtsverlust versteht man den Verlust subjektiver Rechte. Subjektive Rechte sind solche Rechte, die dem Einzelnen zustehen können. Dieser Rechtsverlust kann kraft des Willens der Beteiligten erfolgen, z.B. bei der Eigentumsübertragung eines Grundstückes oder kraft Gesetzes, z.B. bei der Verbindung mit fremden Eigentum.
Dem Rechtsverlust kann der Rechtserwerb eines anderen gegenüberstehen, dies ist aber nicht notwendig.