Regionalfaktoren

Alfred Weber führte den Begriff Regionalfaktoren ein, der Standortfaktoren unter anderem auch nach der räumlichen Wirkung einteilte und dabei zwischen Regional-, Agglomerations- oder Deglomerationsfaktoren unterschied. Die Regionalfaktoren bestimmen die individuelle Attraktivität der Region für Standortentscheidungen von (Industrie-) Unternehmen.

Allgemeiner gefasst wird das gemessene Wachstum eines Teilgebietes am gesamtwirtschaftlichen Wachstum als Regionalfaktor bezeichnet: Als Maßstab kann zum Beispiel das Bruttoinlandsprodukt herangezogen werden.

Bei einem Faktor der größer als 1 ist, ist das Wachstumstempo überdurchschnittlich, ist er kleiner als 1, ist dieser unterdurchschnittlich. Mit Hilfe von Regionalfaktoren kann ein „Ranking“ der Teilräume aufgestellt werden, dass auch für die Begründung von Verkehrswerten und für die Immobilienwirtschaft wichtig sein kann.

Regionalfaktoren anderer Art sind die Korrekturfaktoren der Normalherstellungskosten (NHK95), die Abweichungen, einerseits bezogen auf die Ortsgrößen (außer Berlin, Bremen und Hamburg) und andererseits bezogen auf die einzelnen Bundesländer (einschließlich Berlin, Bremen und Hamburg) zum Ausdruck bringen.

Der Sachverständige erhält die Möglichkeit durch die Vorgabe von bestimmten Bandbreiten, Besonderheiten zu berücksichtigen. Die beiden Korrekturfaktoren sind miteinander zu multiplizieren.

Problematisch ist bei der schematischen Ortsgrößeneinteilung, dass keine Berücksichtigung stattfindet, ob sich der jeweilige Ort z.B. im ländlichen Raum oder in einem großen Verdichtungsraum befindet. Zusätzlich werden auch nicht auf die mit Hilfe von Regionalfaktoren der oben bezeichneten Art erkennbaren unterschiedlichen wirtschaftlichen Potenziale der einzelnen Räume Rücksicht genommen.