Renten

Auf Rentenbasis werden oft Grundstücksverkäufe abgewickelt. Renten sind als regelmäßige Zahlung definiert. Eine Zeitrente liegt vor, wenn diese Zahlungen für eine festgelegte Laufzeit unabhängig von Nebenbedingungen erfolgen. Ist die Zahlungsdauer an das Leben des Rentenempfängers gebunden, so handelt es sich um eine Leibrente.

Beide Varianten kommen bei der Verrentung von Immobilien zur Anwendung.

In Abhängigkeit vom vereinbarten Zinssatz haben Zeitrenten einen determinierten Gegenwarts-, Kapital- oder Barwert, während der Barwert einer Leibrente nur als erwartender Wert zu interpretieren ist, der neben dem vereinbarten Zinssatz auch von der zugrunde gelegten Sterbetafel abhängt.

Ein Zinssatz von 5,5% gilt für steuerliche Zwecke, dieser Zinssatz wird sonst auch im Allgemeinen verwendet.