Rückbau
Als Rückbau wird der Abbruch einzelner Geschosse oder ganzer Gebäude bezeichnet. Erforderlich wird ein Rückbau, wenn Wohn- oder Nutzflächen dauerhaft nicht mehr zu vermieten oder nicht mehr kostendeckend zu vermieten sind, wenn also die Nachfrage nach den vorhandenen Flächen dauerhaft als so gering eingestuft wird, dass mit keinem Gewinn mehr gerechnet werden kann.
Wenn die Kosten für die Unterhaltung bzw. die Sicherung der Gebäude über den Einnahmen liegen, ist keinem Eigentümer der Erhalt des Gebäudes zuzumuten. Außerdem tritt bei leer stehenden Gebäuden das Phänomen des Vandalismus auf. Auch intakte Gebäude verfallen nach einigen Jahren Leerstand, wenn sie nicht mit großem Aufwand bewacht und gesichert werden. In Gebieten, die von jungen Leuten wegen der Arbeitslosigkeit verlassen werden, haben Wohnungsbaugesellschaften damit große Probleme. Sie versuchen hier, die verbleibenden „Altmieter“ in wenige Gebäude zusammenzuziehen und die frei werdenden Gebäude zurückzubauen, d.h. abzubrechen.