Sachenrecht

Die für die Verkehrswertermittlung relevanten Rechte und Belastungen privatrechtlicher Art finden sich hauptsächlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dort im dritten Buch (Sachenrecht).

Das Sachenrecht regelt, welche Sachen welcher Person zustehen und welche Befugnisse eine Person an einer Sache hat. Es wird unterschieden zwischen beweglichen Sachen und unbeweglichen Sachen. Grundstücke und ihre wesentlichen Bestandteile sind unbewegliche Sachen.

Das Sachenrecht kennt insbesondere zwei unmittelbare Rechte an Sachen: das Eigentum – dieses ermöglicht die umfassende Herrschaft über eine Sache und die beschränkt dinglichen Rechte – diese ermöglichen eine Teilherrschaft über eine Sache.