Sachverständigeneid

Der Sachverständige ist mit der öffentlichen Bestellung, den Eid nach der Sachverständigenordnung zu leisten. Der Sachverständigeneid ist die ernsthafte Versicherung des Sachverständigen, unabhängig, gewissenhaft, weisungsfrei, persönlich und unparteiisch auszusagen und seine Gutachten entsprechend auszustellen. Gleichzeitung sagt er damit zu, dass er die Pflichten nach der Sachverständigenordnung einhält. Die mit der öffentlichen Bestellung verbundenen ist eine allgemeine Vereidigung im Sinne der Strafprozess- und Zivilprozessordnung sowie anderer Prozessordnungen.

Bei einem Verstoß gegen die durch den Eid bekräftigten Pflichten der Sachverständigenordnung, kann seine öffentliche Bestellung widerrufen werden. Nach dem Wiederruf der Bestellung wird der Eid wirkungslos, das heißt es bedarf keiner besonderen Rücknahme des Eides. Es ist zu beachten, dass nach dem Wiederruf der Bestellung ein Sachverständiger sich nicht mehr als vereidigter Sachverständiger oder „ehemals öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ oder Ähnliches bezeichnen darf.