Sachverständigengruppe

Eine Sachverständigengruppe kann aus mehreren persönlich benannten Sachverständigen, die gemeinsam ein Gutachten (Gemeinschaftsgutachten) erstellen, bestehen oder auch aus Einzelsachverständigen, Anstalten und Sachverständigenorganisationen. In der Rechtsprechung wurde die Notwendigkeit einer Bearbeitung komplexer Fälle und Probleme durch Sachverständigengruppe oder Arbeitsgemeinschaften von Sachverständigen schon frühzeitig erkannt. In einem Gutachten muss jedoch stets ersichtlich sein, welche mitwirkenden Sachverständigen für welche Teile, Feststellung und Folgerungen verantwortlich sind. Durch eine Sachverständigengruppe kann auf Grund der Spezialisierung der einzelnen Sachverständigen und Nutzung von Synergien kann ein Gutachten mit größerer Aussagekraft und Qualität erstellt werden.