Schuldrecht

Während dingliche Rechte gegenüber jedermann wirken, entsteht eine schuldrechtliche Beziehung nur zwischen bestimmten Personen; dem Schuldner und dem Gläubiger.

Der Gläubiger eines Schuldverhältnisses kann die Leistung nur von dem Schuldner, also nur von einer Person verlangen. Als Beispiel ist hier die Kaufpreiszahlung vom Käufer an den Verkäufer zu nennen.