Überhöhe

Die Überhöhe beschreibt Räume, die eine größere Raumhöhe haben, als für die jeweilige Objekt- und Nutzungsart nach heutigen Standards üblich ist. Die Überhöhe als wertbeeinflussender Umstand ist in der Regel vor allen bei älteren Wohngebäuden vorzufinden. Deshalb sollte ebenfalls geprüft werden, ob die Grundrissorganisation und die Raumaufteilung noch den Bedürfnissen der heutigen Zeit entsprechen. Durch die Überhöhe wird ein hohes Ausbauverhältnis bewirkt.

Ebenfalls muss die Überhöhe bei der Wertermittlung berücksichtigt werden. Das kann direkt beim Sachwertverfahren in den Wertansätzen (sowohl bei m²-, als auch bei m³-Werten) bei der Ermittlung des Wertes der baulichen Anlagen erfolgen. Überhohe Räume werden beim Ertragswertverfahren im Mietansatz und den Bewirtschaftungskosten (insbesondere in den Instandhaltungskosten) berücksichtigt.

Zur Berücksichtigung von überhohen Räumen bietet der §25 WertV (sonstige wertbeeinflussende Umstände) eine weitere Möglichkeit der Berücksichtigung. Dort kann im Rahmen einer wirtschaftlichen Wertminderung ein individueller Abschlag verwendet werden.

Hinweis: Bei Denkmal Geschützen Gebäuden wird wegen des Flairs eine gewisse Unwirtschaftlichkeit in Kauf genommen. Gegeben falls kann hier ein Abzug wegen Überhöhe den Marktansichten nicht entsprechen.