Umbau
Die Begriffsbestimmung der HOAI gibt an, dass Umbauten gemäß § 3 Umgestaltungen eines vorhandenen Objekts mit wesentlichen Eingriffen in Bestand oder Konstruktion. Im Allgemeinen führen diese, wie auch Modernisierungen, zu einer nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes eines Objekts. Der § 3 Abs. 6 HOAI räumt inhaltlich den Umbaumaßnahmen eine Vorrangigkeit gegenüber den Modernisierungsmaßnahmen ein. Für Leistungen bei Umbauten enthält die HOAI eine gesonderte Honorarregelung in § 24.
Wie die Modernisierung haben auch Umbauten eines Objekts Einfluss auf deren Nutzungsdauer, die durch diese Maßnahmen in der Regel verlängert wird. Das sorgt zu einer „Verjüngerung“ der baulichen Anlage, dies wird durch die Bildung eines fiktiven Baujahres dargestellt.
Wird wesentlich in den Bestand eingegriffen, kann ein fiktives Baujahr durch einfache Verhältnisberechnungen aus den Anteilen neuer und alter Bausubstanz nachvollziehbar ermittelt werden. Bezugseinheiten können hier Flächeneinheiten oder Volumeneinheiten sein.