Verrentung

Es ist möglich, den Erwerb eines Grundstücks auch auf Rentenbasis durchzuführen. Dabei wird der Kaufpreis festgelegt und als Grundlage für die Berechnung der Rente genommen. Im umgekehrten Fall, wenn also eine Rente in einer bestimmten Höhe festgelegt wird, so ist der Barwert der Rentenverpflichtung zu bestimmen. Es ist zu unterscheiden, ob es sich um eine auf eine bestimmte Zeit festgelegte Zeitrente oder um eine auf Lebenszeit festgelegte Leibrente handelt. Als Zinssatz wird häufig 5,5% angesetzt.