Vorrang-Prinzip

Das Vorrang-Prinzip, das auch Prioritäts-Prinzip genannt wird, ist ein Grundsatz im Grundbuchrecht. Dieses Prinzip regelt die Rangfolge von Eintragungen in den Abteilungen II und III des Grundbuchs. Für den Fall, dass konkurrierende Rechte in derselben Abteilung des Grundbuchs eingetragen sind, richtet sich der Rang eines Rechtes nach der Reihenfolge der Eintragung (Locusprinzip). Wenn Rechte in Abt. II und III eingetragen sind, dann hat das unter Angabe des früheren Datums eingetragene Recht den Vorrang (Datoprinzip). Nach § 45 der Grundbuchordnung sind Rechte, die am gleichen Tag eingetragen worden sind, gleichrangig.

Für die Beleihung von Grundstücken ist das Vorrang-Prinzip von besonderer Bedeutung, da die Rechte entsprechend ihrer Rangfolge befriedigt werden. Je schlechter also der Rang der Eintragung, desto höher ist das Ausfallrisiko bei der Verwertung des Grundstücks. Kreditgeber verlangen bei ihrer Sicherung aus diesem Grunde daher grundsätzlich die Einräumung der 1. Rangstelle im Grundbuch vor allen das Grundstück wertmindernden Rechten, ggf. durch Vorrangeinräumung im Wege der Rangverschiebung.