Wohngebäude

Als Wohngebäude werden Gebäude bezeichnet, die überwiegend zu Wohnzwecken, wie z.B. Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser, genutzt werden. Eigengenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser werden überwiegend nach dem Sachwert beurteilt, Mehrfamiliehäuser nach dem Ertragswert. Bei der Ermittlung von Beleihungswerten für Banken werden bei Wohngebäuden gringere Sicherheitsabschläge gefordert als bei Gewerberbauten, da hier mit einem geringeren Risiko gerechnet wirde. Gemischt genutzte Gebäude, die einen Gewerbeanteil von 20% oder weniger besitzen, werden wie Wohngebäude behandelt.