Zeitwert
Der Zeitwert ist allgemein die Fixierung eines Wertes auf einen bestimmten Zeitpunkt. Angewandt wird der Begriff üblicherweise auf technische (herstellbare) Gegenstände. So ist der im Sachwertverfahren nach § 21 WertV ermittelte noch nicht „marktangepasste“ Wert einer baulichen Anlage als Zeitwert der baulichen Außenanlagen oder auch als Gebäudezeitwert zu verstehen. In den Vorschriften zur Verkehrswertermittlung von Immobilien wird der Begriff jedoch nicht verwendet und deshalb in diesem Zusammenhang gewöhnlich nicht gebraucht.