Zweifamilienhaus

Das Zweifamilienhaus tritt in Doppelform in Erscheinung.

Dabei kann es sich um ein Objekt mit zwei übereinander liegenden Wohneinheiten handeln. Die traditionelle Form des Zweifamilienhauses stellt dabei die mit zwei übereinander liegenden Wohneinheiten dar. Die Erschließung erfolgt in dieser Form meist über einen Eingangsbereich für Erd- und Obergeschoss. In den häufigsten Fällen ist eines der Geschosse vermietet, wenn es sich dabei um Realeigentum handelt; es kann aber auch die Wohneigentumsform zugrunde liegen.

Das Doppelhaus ist eine ebenerdig erschlossene, aus einer Addition von zwei ähnlichen oder gleichen Haushälften gebildete Hausform. Wird für die Bewohner eines Doppelhauses ähnliche Vorteile wie das freistehende Einfamilienhaus geboten (dreiseitige Orientierung auf Freiflächen und damit freie Grundrissgestaltung), unterscheidet es sich von diesem folgendermaßen: Es wird meist als Kaufeigentum (Realeigentum) nicht individuell für den Bewohner geplant. Die Verringerung des Grundstücksflächenbedarfes führt zu einer generellen Kostenminimierung.