Ortsüblichkeit

Eine Ortsüblichkeit wird unterstellt, wenn es im Geschäftsverkehr an einem zu betrachtenden Ort, zu der betrachteten Zeit (Zeitraum) und unter gewöhnlichen Umständen in einer Vielzahl von Fällen tatsächlich „so“ gehandhabt wird. Im Bereich der Grundstückswertermittlung findet die Ortsüblichkeit hauptsächlich bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete sowie auch bei den ortsüblichen Lageverhältnissen Anwendung. zurück zur Übersicht  

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Nettokaltmiete

Als Nettokaltmiete bezeichnet man den Anteil der Gesamtmiete, welcher keinerlei Betriebskosten nach § 27 Abs. 1 der II. Berechnungsverordnung enthält. Hierbei handelt es sich u. a. um die Grundsteuer, Kehrgebühren oder Müllabfuhrkosten. Sind diese Kosten enthalten, spricht man von der Bruttomiete. zurück zur Übersicht  

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Leibrente

Eine Leibrente ist ein vertraglich begründetes Dauerschuldverhältnis, welches im BGB geregelt ist (§§ 759 ff). Es handelt sich um einen einseitigen Vertrag, der eine Partei zur Entrichtung einer Rente verpflichtet. Aufgrund eines selbständigen Rechtsverhältnisses sein regelmäßig wiederkehrende Leistungen entweder als Geld- oder als Sachleistung zu entrichten. Es ist möglich, die Leibrente auf einen bestimmten Zeitraum…

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Grundstück – Allgemeine Erläuterung

Im Grundbuchrecht ist ein Grundstück ist katastermäßig vermessener und bezeichneter Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs mit einer eigenen Nummer als Grundstück geführt wird (formaler Grundstücksbegriff). Ein Grundstück kann somit auch aus mehreren Flurstücken bestehen. Ein Flurstück stellt somit nicht grundsätzlich ein Grundstück dar, da es sich beim Flurstück lediglich um eine Vermessungseinheit…

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Freilegungskosten

Nach Abgang einer baulichen Anlage muss das Grundstück freigelegt werden, um den Bodenwert eines unbebauten Grundstückes zu erhalten. Die Freilegungskosten berücksichtigen dies, da durch den bevorstehenden Abbruch der baulichen Anlagen Kosten entstehen, die bei einem unbebauten Grundstück nicht anfallen. Die Höhe der in Ansatz zu bringenden Kosten richtet sich nach dem „gewöhnlichen Geschäftsverkehr“, d. h.…

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Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan wird für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Flächennutzung nach den voraussichtlichen Bedürfnissen dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird auch als „vorbereitender Bauleitplan“ bezeichnet. Die Aufstellung von Flächennutzungsplänen erfolgt durch die Gemeinden. In Flächennutzungsplänen können Darstellungen von Flächen als Baulandflächen, Verkehrs- und Grünlandflächen, Wasserflächen oder Flächen der Land-…

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Erbbaurecht – Allgemeine Erläuterung

Ein Erbbaurecht ist ein grundstücksgleiches Recht, welches veräußert und vererbt werden kann. Es erlaubt dem Erbbauberechtigten, auf oder unter der Grundstücksoberfläche des Erbbaugrundstückes ein Bauwerk (Gebäude) zu haben. Grundlage für die Bestellung des Erbbaurechts ist der Erbbauvertrag. Er beinhaltet sämtliche Vereinbarungen und bedarf der notariellen Beurkundung. Das Erbbaurecht entsteht durch Eintragung in Abt. II des…

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