Leibgedinge

Eine Leibgedinge ist ein dinglich abgesichertes Versprechen bestimmter Leistungen, das der lebenslangen persönlichen Versorgung des Berechtigten dient. Insbesondere bei landwirtschaftlichen Übergabeverträgen ist eine lebenslange Versorgung des Übergebenden durch den Übergeber als Gegenleistung üblich. Eine Leibgedinge wird durch Vertrag oder letztwillige Verfügung zugesichert. Die Bestellung kann wegen des sachrechtlichen Typenzwangs nur mittels der im BGB vorgesehen…

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Leitungsrechte

Leitungsrechte berechtigen den Inhaber, über ein in fremden Eigentum stehendes Grundstück Leitungen zu legen. Es kann sich um Leitungen aller Art handeln, also Wasserrohre, Stromkabel über und unter der Erde oder sonstige Leitungen. Leitungsrechte werden in der Regel als Grunddienstbarkeit bestellt, das heißt, sie werden für ein Grundstück, nicht für eine Person eingetragen. Das herrschende…

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Leibrentenbarwertfaktoren

Leibrentenbarwertfaktoren werden zur Ermittlung des Barwertes von Nießbrauchrechten, Wohnungsrechten, an die Lebenserwartung des Berechtigten gebundene Reallasten oder Altenteilsrechten und Pflegeverpflichtungen, so genannten Leibgedingen, benötigt. Für sämtliche an das Leben einer Person gebundene Rechte dürfen keine Zeitrentenbarwertfaktoren, sondern nur Leibrentenbarwertfaktoren zum Einsatz kommen. Denn nur diese berücksichtigen neben der üblichen Lebenserwartung auch das Risiko der Überlebenswahrscheinlichkeit.

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Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster ist das von Katasterbehörden geführte öffentliche Register, in dem die Liegenschaften des gesamten Landes nachgewiesen d.h. dargestellt und beschrieben werden. Der Nachweis hat auf der Grundlage der Landesvermessung entsprechend den Bedürfnissen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung, der Wirtschaft und der Statistik zu erfolgen. In einem beschreibenden Teil (Liegenschaftsbuch) werden die Flurstücke mit ihrer räumlichen…

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Vereinigungsbaulast

§ 4 Abs. 2 Musterbauordnung Ein Gebäude auf mehreren Grundstücken ist nur zulässig, wenn öffentlich-rechtlich gesichert ist, dass dadurch keine Verhältnisse eintreten können, die Vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes widersprechen. Die inneren Grundstücksgrenzen zwischen den einzelnen Grundstücken werden durch eine Vereinigungsbaulast bauordnungsrechtlich unbeachtlich. Obwohl also ein Gebäude über Grundstücksgrenzen hinweg errichtet wurde, liegt…

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Flurbereinigung

Bei zersplittertem Besitz ist es ein wichtiges Ziel, die Streulage der Grundstücke zu vermindern.Die Flurbereinigung (auch Flurneuordnung) nennt man in Deutschland das Bodenordnungsverfahren, das die Neuordnung des Land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes zum Ziel hat. Das entsprechende Verfahren bei Baugebieten nennt sich Umlegung. Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Flurbereinigungsbehörden ist grundsätzlich das Flurbereinigungsgesetz vom…

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Scheinbestandteile eines Grundstücks

Scheinbestandteile eines Grundstücks sind solche Sachen, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden sind. Scheinbestandteile werden in der Regel als bewegliche Sachen behandelt und gehen nicht in das Eigentum des Grundstückseigentümers über. Es handelt sich bei Grundstücken insbesondere dann um Scheinbestandteile, wenn die spätere Trennung vom Grundstück von Anfang an…

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Gesamterbbaurecht

Das Gesamterbbaurecht ist ein Erbbaurecht, das als Gesamtrecht an mehreren rechtlich selbständigen Grundstücken eingetragen wird. Die belasteten Grundstücke können im Eigentum eines oder mehrerer Eigentümer stehen. Eines der Grundstücke kann auch dem Erbbauberechtigten selbst gehören. Die praktische Notwendigkeit für Gesamterbbaurechte sind große einheitliche Gebäude, wie Fabriken, Kaufhäuser oder Wohnanlagen die über mehrere Grundstücke errichtet werden…

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Liegenschaftsbuch

Das Liegenschaftsbuch ist ein zumeist digital geführtes öffentliches Register, in dem die Katasterbehörde sämtliche Flurstücke des Gemeindegebietes, bei größeren Gemeinden jeweils mit einer Gemarkung, mit ihrer katastertechnischen Bezeichnung und weiteren Beschreibung verzeichnet. Die katastertechnische Bezeichnung besteht aus Gemarkung, Flur und Flurstücknummer. Weitere Beschreibungen sind mindestens die Lagebezeichnung (Straße, Hausnummer) sowie die Eigentümerangaben. Das Liegenschaftsbuch ist…

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Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks

Unter den wesentlichen Bestandteilen versteht man solche Bestandteile einer Sache, die von dieser nicht getrennt werden können, ohne dass entweder die Sache oder der Bestandteil zerstört wird. Diese Bestandteile können nicht Gegenstand besonderer Rechte sein, d.h. sie teilen stets das Schicksal der Hauptsache, § 93 BGB. Beispielsweise ist der Eigentumserwerb allein an dem Bestandteil ausgeschlossen.…

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