Beiträge von Silke Düring
Tatsächliche Eigenschaft
Die tatsächlichen Eigenschaften sind wertbestimmende Merkmale (§ 194 BauGB) neben den rechtlichen Gegebenheiten, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks. Tatsächliche Eigenschaften sind nicht nur vorübergehende Merkmale tatsächlicher Art. Hierzu gehören zum Beispiel Lage, Form und Größe des Grundstücks, Bodenbeschaffenheit, Bebaut oder unbebautes Grundstück, eventuelle Beeinträchtigungen durch Immissionen und Altlasten, tatsächliche Erschließung, das Vorkommen…
WeiterlesenVerrentung
Es ist möglich, den Erwerb eines Grundstücks auch auf Rentenbasis durchzuführen. Dabei wird der Kaufpreis festgelegt und als Grundlage für die Berechnung der Rente genommen. Im umgekehrten Fall, wenn also eine Rente in einer bestimmten Höhe festgelegt wird, so ist der Barwert der Rentenverpflichtung zu bestimmen. Es ist zu unterscheiden, ob es sich um eine…
WeiterlesenVorrang-Prinzip
Das Vorrang-Prinzip, das auch Prioritäts-Prinzip genannt wird, ist ein Grundsatz im Grundbuchrecht. Dieses Prinzip regelt die Rangfolge von Eintragungen in den Abteilungen II und III des Grundbuchs. Für den Fall, dass konkurrierende Rechte in derselben Abteilung des Grundbuchs eingetragen sind, richtet sich der Rang eines Rechtes nach der Reihenfolge der Eintragung (Locusprinzip). Wenn Rechte in…
WeiterlesenRechtsverlust
Unter Rechtsverlust versteht man den Verlust subjektiver Rechte. Subjektive Rechte sind solche Rechte, die dem Einzelnen zustehen können. Dieser Rechtsverlust kann kraft des Willens der Beteiligten erfolgen, z.B. bei der Eigentumsübertragung eines Grundstückes oder kraft Gesetzes, z.B. bei der Verbindung mit fremden Eigentum. Dem Rechtsverlust kann der Rechtserwerb eines anderen gegenüberstehen, dies ist aber nicht…
WeiterlesenTaxation
Jegliche Schätzung von Grundstücken beruht auf einer Fülle von Komponenten, die sich einer exakten Festlegung entziehen. Dies gilt bereits für ihren Ausgangspunkt, indem unterschiedliche Bewertungsmethoden zur Verfügung stehen und auch tatsächlich angewandt werden. Eine Grundstücksschätzung erfordert ihrem Wesen gemäß zusätzlich zahlreiche Angaben: Dies sind ua.a. der Wert des Grund und Bodens, Kubikmeterpreis für den umbauten…
WeiterlesenPachtpreis
Der Pachtpreis umfasst alle vom Pächter an den Verpächter zu zahlenden Pachtbeträge. Diese bestehen aus dem eigentlichen Pachtzins für die Überlassung des Pachtobjekts sowie der entsprechend der Vereinbarungen an den Verpächter zu zahlenden (zu erstattenden) Pachtnebenkosten. Der Pachtpreis in diesem Sinne entspricht der vom Pächter zu zahlenden Barpacht. Für den Pächter ergibt sich unter Hinzurechnung…
WeiterlesenRechtsmangel
Bei dem Wort Rechtsmangen handelt sich um einen Begriff aus dem Kaufrecht. Lt. § 433 Abs.1 Satz 2 BGB hat der Verkäufer dem Käufer die Sache frei von Rechtsmängeln zu verschaffen. Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn der Kaufgegenstand mit einem fremden Recht belegt ist, das dem Käufer gegenüber möglicherweise geltend gemacht werden kann, § 435…
WeiterlesenPachtrecht
Der Pächter erhält durch den Abschluss eines Pachtvertrages im Rahmen der Verpachtung das Recht, die verpachtete Sache zu nutzen, Erträge zu erwirtschaften und aus ihr Früchte zu ziehen. Dieses Pachtrecht steht ihm für die vereinbarte Pachtdauer zu. Wird das Pachtrecht vorzeitig entzogen, z.B. durch eine Flächeninanspruchnahme durch eine öffentliche Maßnahme wie z.B. Straßenbau etc., dann…
WeiterlesenMaß der baulichen Nutzung
Das Städtebaurecht bestimmt als Kenngrößen für das Maß der baulichen Nutzung: 1. Grundflächenzahl (GRZ) oder die Größe der Grundflächen (GR) der baulichen Anlagen; 2. Geschossflächenzahl (GFZ) oder die Größe der Geschossflächen (GF) der baulichen Anlagen 3. Baumassenzahl (BMZ) oder die Baumasse (BM); 4. Zahl der Vollgeschosse; 5. Höhe der baulichen Anlagen; Die BauNVO vom 23.01.1990…
WeiterlesenErschließungsbeitragspflichtig
Als erschließungsbeitragspflichtig (ebp) bezeichnet man den erschließungsbeitragsrechtlichen Zustand eines Grundstücks, wenn Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) für den geleisteten Erschließungsaufwand noch nicht oder noch nicht vollständig erhoben wurden und Forderungen vom Erschließungsträger diesbezüglich noch bestehen. Erschließungsbeitragspflichtig nennt man das Grundstück, bevor vom Beitragspflichtigen alle Beitragsforderungen beglichen sind. Bei der Wertermittlung entscheidend ist der…
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